Neue Eigenheimrente 2027: Förderung einfach erklärt
Die bisherige Wohn-Riester-Förderung wird ab 2027 in das neue System der geförderten privaten Altersvorsorge überführt. Die Zulage soll stärker vom eigenen Beitrag abhängen und insbesondere kleine Beiträge sowie Familien fördern.
Was ändert sich gegenüber dem bisherigen Wohn-Riester?
Im bisherigen Riester-System beträgt die jährliche Grundzulage 175 Euro. Für die volle Zulage ist grundsätzlich ein einkommensabhängiger Mindesteigenbeitrag erforderlich. Der häufig genannte Betrag von 2.100 Euro ist der steuerliche Höchstbetrag einschließlich Zulagen – nicht automatisch die Einzahlung, die jeder leisten muss.
Im neuen System wird die Grundzulage proportional zum tatsächlich geleisteten Eigenbeitrag berechnet. Dadurch wird die Förderung leichter nachvollziehbar.
Wohn-Riester
175 Euro jährliche Grundzulage bei Erfüllung des persönlichen Mindesteigenbeitrags.
Der erforderliche Beitrag richtet sich grundsätzlich nach dem Vorjahreseinkommen.
Neue Eigenheimrenten-Förderung
Bis zu 540 Euro Grundzulage bei maximal 1.800 Euro gefördertem Eigenbeitrag.
Die Zulage wird unmittelbar anhand des Eigenbeitrags berechnet.
So entstehen die maximal 540 Euro Grundzulage
| Eigenbeitrag | Fördersatz | Grundzulage |
|---|---|---|
| Erste 360 Euro | 50 Cent je Euro | 180 Euro |
| Weitere 1.440 Euro | 25 Cent je Euro | 360 Euro |
| Insgesamt 1.800 Euro | 540 Euro |
Bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind
Für jeden selbst eingezahlten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro ist zusätzlich ein Euro Kinderzulage je berücksichtigungsfähigem Kind vorgesehen. Bei 300 Euro Eigenbeitrag können somit bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr und Kind erreicht werden.
| Beispiel | Grundzulage | Kinderzulage | Mögliche Gesamtzulage |
|---|---|---|---|
| 300 Euro Eigenbeitrag, 1 Kind | 150 Euro | 300 Euro | 450 Euro |
| 360 Euro Eigenbeitrag, 1 Kind | 180 Euro | 300 Euro | 480 Euro |
| 1.800 Euro Eigenbeitrag, 1 Kind | 540 Euro | 300 Euro | 840 Euro |
| 300 Euro Eigenbeitrag, 2 Kinder | 150 Euro | 600 Euro | 750 Euro |
Was bedeutet das für selbst genutztes Wohneigentum?
Die Eigenheimrenten-Förderung bleibt Bestandteil des neuen Systems. Gefördertes Altersvorsorgevermögen kann unter gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden. Vorgesehen sind insbesondere die Entnahme von gefördertem Kapital und die Förderung bestimmter Tilgungsleistungen.
Wichtige Voraussetzungen
- Die tatsächliche Förderung setzt eine persönliche Zulageberechtigung voraus.
- Für die Grundzulage ist grundsätzlich ein jährlicher Mindesteigenbeitrag vorgesehen.
- Die Kinderzulage hängt unter anderem von der Kindergeldberechtigung und Zuordnung ab.
- Nicht jeder Altersvorsorgevertrag muss die Eigenheimrenten-Option anbieten.
- Steuerliche Folgen und die spätere Behandlung eines Wohnförderkontos sollten individuell geprüft werden.
Offizielle Grundlagen: Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur Reform und Beschlussempfehlung des Deutschen Bundestages.
Was kann die neue Eigenheimrente für dich bedeuten?
Prüfe unverbindlich, welche Förderung und welche Verwendungsmöglichkeiten zu deiner persönlichen Situation passen könnten.