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Neue Eigenheimrente 2027: Förderung einfach erklärt

Die bisherige Wohn-Riester-Förderung wird ab 2027 in das neue System der geförderten privaten Altersvorsorge überführt. Die Zulage soll stärker vom eigenen Beitrag abhängen und insbesondere kleine Beiträge sowie Familien fördern.

Kurz erklärt: Bei maximal 1.800 Euro gefördertem Eigenbeitrag sind bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich. Für jedes berücksichtigungsfähige Kind können zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage hinzukommen.

Was ändert sich gegenüber dem bisherigen Wohn-Riester?

Im bisherigen Riester-System beträgt die jährliche Grundzulage 175 Euro. Für die volle Zulage ist grundsätzlich ein einkommensabhängiger Mindesteigenbeitrag erforderlich. Der häufig genannte Betrag von 2.100 Euro ist der steuerliche Höchstbetrag einschließlich Zulagen – nicht automatisch die Einzahlung, die jeder leisten muss.

Im neuen System wird die Grundzulage proportional zum tatsächlich geleisteten Eigenbeitrag berechnet. Dadurch wird die Förderung leichter nachvollziehbar.

BISHER

Wohn-Riester

175 Euro jährliche Grundzulage bei Erfüllung des persönlichen Mindesteigenbeitrags.

Der erforderliche Beitrag richtet sich grundsätzlich nach dem Vorjahreseinkommen.

AB 2027

Neue Eigenheimrenten-Förderung

Bis zu 540 Euro Grundzulage bei maximal 1.800 Euro gefördertem Eigenbeitrag.

Die Zulage wird unmittelbar anhand des Eigenbeitrags berechnet.

So entstehen die maximal 540 Euro Grundzulage

Eigenbeitrag Fördersatz Grundzulage
Erste 360 Euro 50 Cent je Euro 180 Euro
Weitere 1.440 Euro 25 Cent je Euro 360 Euro
Insgesamt 1.800 Euro 540 Euro

Bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind

Für jeden selbst eingezahlten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro ist zusätzlich ein Euro Kinderzulage je berücksichtigungsfähigem Kind vorgesehen. Bei 300 Euro Eigenbeitrag können somit bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr und Kind erreicht werden.

Beispiel Grundzulage Kinderzulage Mögliche Gesamtzulage
300 Euro Eigenbeitrag, 1 Kind 150 Euro 300 Euro 450 Euro
360 Euro Eigenbeitrag, 1 Kind 180 Euro 300 Euro 480 Euro
1.800 Euro Eigenbeitrag, 1 Kind 540 Euro 300 Euro 840 Euro
300 Euro Eigenbeitrag, 2 Kinder 150 Euro 600 Euro 750 Euro

Was bedeutet das für selbst genutztes Wohneigentum?

Die Eigenheimrenten-Förderung bleibt Bestandteil des neuen Systems. Gefördertes Altersvorsorgevermögen kann unter gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden. Vorgesehen sind insbesondere die Entnahme von gefördertem Kapital und die Förderung bestimmter Tilgungsleistungen.

Wichtige Voraussetzungen

Stand: August 2026. Die Darstellung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Bedingungen des gewählten Vertrags.

Offizielle Grundlagen: Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur Reform und Beschlussempfehlung des Deutschen Bundestages.

Was kann die neue Eigenheimrente für dich bedeuten?

Prüfe unverbindlich, welche Förderung und welche Verwendungsmöglichkeiten zu deiner persönlichen Situation passen könnten.

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